Arbeitsrecht
Seit 1996 vertreten wir Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte und Geschäftsführer – vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Im JUVE-Handbuch der Wirtschaftsanwälte werden wir auf Arbeitnehmerseite seit Jahren besonders empfohlen.
Kündigung
Jede Kündigung ist erst einmal ein Schock. Wir sagen Ihnen, ob sie angreifbar ist – und wie Sie stattdessen eine möglichst hohe Abfindung erzielen.
Aufhebungsvertrag
Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Anrechnung der Abfindung, Steuernachteile – all das lässt sich vermeiden.
Abfindung
Die Höhe entscheidet das Verhandlungsgeschick, den Rest die Gestaltung: Fünftelregelung, Sozialversicherung, Anrechnung auf das Arbeitslosengeld.
Mobbing & Bossing
Psychoterror am Arbeitsplatz muss niemand ertragen. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Anträgen Sie sich wirksam zur Wehr setzen.
Bonus & Zielvereinbarung
Wurden die Ziele wirksam vereinbart? Waren sie realistisch? Hat der Arbeitgeber die Zielerreichung vereitelt? Genau hier liegt das Geld.
Befristeter Vertrag
Schriftformverstöße, Kettenbefristungen, fehlende Sachgründe: Oft ist die Befristung unwirksam – aus dem Zeitvertrag wird ein unbefristeter.
Weitere Beratungsfelder: Abmahnung · Arbeitszeugnis · Betriebsrat · Elternzeit · Geschäftsführerverträge · Krankheit · Kurzarbeit · Dienstwagen · Rückzahlungsvereinbarung · Lohn & Gehalt · Mindestlohn · Mutterschutz · Teilzeit · Überstunden · Urlaub · Wettbewerbsverbot · Vertragsstrafen · Altersteilzeit · Versetzung · Outplacement
Ihre Frist läuft bereits.
Gegen eine Kündigung müssen Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt sie als wirksam. Prüfen Sie, wie viel Zeit Ihnen bleibt.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristbeginn und Ausnahmen prüfen wir im Erstgespräch.
Gut vorbereitet ins Erstgespräch
Damit wir die Zeit optimal nutzen, stellen wir Ihnen eine Checkliste und einen Aufnahmebogen zur Verfügung.
Aktuelle Beiträge
Kuendigung erhalten: Die Drei-Wochen-Frist laeuft sofort
Wer gegen eine Kuendigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen Klage erheben. Danach gilt die Kuendigung als wirksam.
ArbeitsrechtBAG staerkt Rechte von Arbeitnehmern bei Bonuszusagen
Arbeitgeber duerfen die Zielerreichung nicht durch eigene Massnahmen vereiteln. Fuer Fuehrungskraefte kann das erhebliche Nachzahlungen bedeuten.