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BAG staerkt Rechte von Arbeitnehmern bei Bonuszusagen

Arbeitsrecht · 13.07.2026

Arbeitgeber duerfen die Zielerreichung nicht durch eigene Massnahmen vereiteln. Fuer Fuehrungskraefte kann das erhebliche Nachzahlungen bedeuten.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Zielvereinbarungen weiter konkretisiert. Wird die Zielerreichung durch Massnahmen des Arbeitgebers vereitelt, kann dem Arbeitnehmer dennoch ein Anspruch auf den vollen Bonus zustehen.

Was das fuer Sie bedeutet

Pruefen Sie Ihre Zielvereinbarung: Wurden die Ziele rechtzeitig, wirksam und realistisch vereinbart? Gerade bei Freistellung oder Kuendigung im laufenden Geschaeftsjahr lohnt sich eine Pruefung.

Betrifft Sie das?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

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