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Kuendigung erhalten: Die Drei-Wochen-Frist laeuft sofort

Arbeitsrecht · 13.07.2026

Wer gegen eine Kuendigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen Klage erheben. Danach gilt die Kuendigung als wirksam.

Nach Paragraf 4 KSchG muss die Kuendigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kuendigung beim Arbeitsgericht eingehen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist.

Ausnahmen

In engen Grenzen ist eine nachtraegliche Zulassung nach Paragraf 5 KSchG moeglich. Warten Sie damit nicht – jeder Tag zaehlt.

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