Kuendigung erhalten: Die Drei-Wochen-Frist laeuft sofort
Wer gegen eine Kuendigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen Klage erheben. Danach gilt die Kuendigung als wirksam.
Nach Paragraf 4 KSchG muss die Kuendigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kuendigung beim Arbeitsgericht eingehen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist.
Ausnahmen
In engen Grenzen ist eine nachtraegliche Zulassung nach Paragraf 5 KSchG moeglich. Warten Sie damit nicht – jeder Tag zaehlt.
Betrifft Sie das?
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.