NOHRRechtsanwälte
1996Gegründet in Essen, seither auf Arbeits- und Familienrecht spezialisiert
10.000+Betreute arbeitsrechtliche Mandate
JUVEIm Handbuch der Wirtschaftsanwälte auf Arbeitnehmerseite empfohlen
BundesweitVertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, sowie allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten
Bekannt aus
DER SPIEGEL BILD WDR Süddeutsche Zeitung WAZ NRZ
Christian Nohr in den Medien →
Unser Anspruch
Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer dasselbe.

Rechtliche Auseinandersetzungen werden nicht allein durch die Kenntnis von Gesetzen entschieden. Entscheidend sind Erfahrung, Spezialisierung, Verhandlungsgeschick und eine konsequente Strategie.

01

Über 30 Jahre Erfahrung

Seit 1996 auf Arbeits- und Familienrecht spezialisiert. Diese Erfahrung fließt in jede Einschätzung und jede Verhandlung ein.

02

Moderne Rechtsberatung

Wir verbinden anwaltliche Erfahrung mit kontinuierlicher Fortbildung, hochwertigen juristischen Datenbanken und KI-gestützten Recherche- und Analysesystemen – und werten aktuelle Rechtsprechung und vergleichbare Fälle umfassend aus.

03

Persönlich statt Massenabfertigung

Bei uns wissen Sie, wer Ihren Fall bearbeitet. Unser Anspruch ist nicht, möglichst viele Mandate zu bearbeiten – sondern jedes einzelne mit der nötigen Sorgfalt und Konsequenz zu führen.

So läuft es ab

Unsere Arbeitsweise

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online. Wir klären kurzfristig, worum es geht und welche Unterlagen wir benötigen.

Unterlagen vorbereiten

Mit unseren Checklisten wissen Sie bereits vor dem Erstgespräch, welche Dokumente und Informationen für die Beratung wichtig sind. So können wir Ihre Situation von Anfang an effizient beurteilen.

Strategie entwickeln

Im Beratungsgespräch analysieren wir Ihre rechtliche und wirtschaftliche Situation. Sie erhalten von uns eine klare Einschätzung Ihrer Möglichkeiten, Risiken und nächsten Schritte.

Interessen durchsetzen

Wir vertreten Sie in Verhandlungen mit Arbeitgebern, Ehepartnern, Rechtsanwälten, Behörden und Versicherungen sowie bundesweit vor den zuständigen Gerichten.

Die Kanzlei

Wer Sie vertritt

Zwei Anwälte, ein eingespieltes Sekretariat und der kurze Draht, den größere Einheiten nicht bieten.

CNRechtsanwalt Christian Nohr

Christian Nohr

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

LBRechtsanwalt Dr. Lothar Beseler

Dr. Lothar Beseler

Rechtsanwalt
Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a. D.

BPBeate Prochorow

Beate Prochorow

Rechtsanwaltsfachangestellte

DVDilara Varmaz

Dilara Varmaz

Rechtsanwaltsfachangestellte

HAHicran Alkac

Hicran Alkac

Rechtsanwaltsfachangestellte

Erstberatung / Einstiegsberatung

Schildern Sie uns Ihren Fall.

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Erstberatung ab 190,00 € netto

Unter einer Erstberatung versteht man eine erste, überschlägige mündliche Beratung zu einem konkreten rechtlichen Anliegen. Sie soll dem Mandanten eine erste Orientierung über die maßgebliche Sach- und Rechtslage geben und ihm ermöglichen, über das weitere Vorgehen sowie die Erteilung eines weitergehenden Mandats zu entscheiden.

Für Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, sieht § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG vor, dass die Vergütung für ein erstes mündliches Beratungsgespräch höchstens 190,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von aktuell 19 % beträgt.

190,00 € netto · 226,10 € brutto

Einstiegsberatung 250,00 € netto

Arbeitsrechtliche und familienrechtliche Mandate beginnen bei uns regelmäßig mit einer Einstiegsberatung. Diese geht in Umfang und Inhalt über eine bloße erste Orientierung hinaus. Wir analysieren die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Aspekte des Anliegens, erörtern mögliche Handlungsoptionen und entwickeln gemeinsam mit dem Mandanten eine geeignete Strategie zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Die Einstiegsberatung umfasst – abhängig vom jeweiligen Beratungsbedarf – auch ergänzende schriftliche Informationen und Empfehlungen. Sie kann sich auf mehrere miteinander zusammenhängende rechtliche Fragen oder Sachverhalte beziehen.

250,00 € netto · 297,50 € brutto

Hinzu kommen gegebenenfalls gesetzliche Auslagen, insbesondere eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV RVG (dann 321,30 € brutto).

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