Ihr Schutzengel
hat Jura studiert.
Beruf. Familie. Recht. Wir schützen, was Ihr Leben trägt. Zwei Fachanwaltschaften unter einem Dach.
Nohr Rechtsanwälte
Haumannplatz 20A · 45130 Essen
0201 75 44 75
Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte und Geschäftsführer. Wir prüfen Kündigungen, verhandeln Abfindungen und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögen. Wo eine Einigung möglich ist, führen wir sie herbei – wo nicht, vertreten wir Sie konsequent vor dem Familiengericht.
Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer dasselbe.
Rechtliche Auseinandersetzungen werden nicht allein durch die Kenntnis von Gesetzen entschieden. Entscheidend sind Erfahrung, Spezialisierung, Verhandlungsgeschick und eine konsequente Strategie.
Über 30 Jahre Erfahrung
Seit 1996 auf Arbeits- und Familienrecht spezialisiert. Diese Erfahrung fließt in jede Einschätzung und jede Verhandlung ein.
Moderne Rechtsberatung
Wir verbinden anwaltliche Erfahrung mit kontinuierlicher Fortbildung, hochwertigen juristischen Datenbanken und KI-gestützten Recherche- und Analysesystemen – und werten aktuelle Rechtsprechung und vergleichbare Fälle umfassend aus.
Persönlich statt Massenabfertigung
Bei uns wissen Sie, wer Ihren Fall bearbeitet. Unser Anspruch ist nicht, möglichst viele Mandate zu bearbeiten – sondern jedes einzelne mit der nötigen Sorgfalt und Konsequenz zu führen.
Unsere Arbeitsweise
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online. Wir klären kurzfristig, worum es geht und welche Unterlagen wir benötigen.
Unterlagen vorbereiten
Mit unseren Checklisten wissen Sie bereits vor dem Erstgespräch, welche Dokumente und Informationen für die Beratung wichtig sind. So können wir Ihre Situation von Anfang an effizient beurteilen.
Strategie entwickeln
Im Beratungsgespräch analysieren wir Ihre rechtliche und wirtschaftliche Situation. Sie erhalten von uns eine klare Einschätzung Ihrer Möglichkeiten, Risiken und nächsten Schritte.
Interessen durchsetzen
Wir vertreten Sie in Verhandlungen mit Arbeitgebern, Ehepartnern, Rechtsanwälten, Behörden und Versicherungen sowie bundesweit vor den zuständigen Gerichten.
Urteile und Hinweise aus der Kanzlei
Was sich in Arbeits- und Familienrecht bewegt – kurz erklärt, ohne Juristendeutsch.
Nohr Rechtsanwälte in den Medien
DER SPIEGEL, BILD, WDR, Süddeutsche Zeitung, WAZ – über unsere Mandate wurde wiederholt bundesweit berichtet.
KanzleiSpezialisierte und technologiegestützte Mandatsbearbeitung
Wie wir langjährige Erfahrung, konsequente Spezialisierung und moderne juristische Technologie zu einer besonders effizienten Mandatsbearbeitung verbinden.
ArbeitsrechtBAG staerkt Rechte von Arbeitnehmern bei Bonuszusagen
Arbeitgeber duerfen die Zielerreichung nicht durch eigene Massnahmen vereiteln. Fuer Fuehrungskraefte kann das erhebliche Nachzahlungen bedeuten.
Wer Sie vertritt
Zwei Anwälte, ein eingespieltes Sekretariat und der kurze Draht, den größere Einheiten nicht bieten.

Christian Nohr
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Dr. Lothar Beseler
Rechtsanwalt
Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a. D.

Beate Prochorow
Rechtsanwaltsfachangestellte

Dilara Varmaz
Rechtsanwaltsfachangestellte

Hicran Alkac
Rechtsanwaltsfachangestellte
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Erstberatung ab 190,00 € netto
Unter einer Erstberatung versteht man eine erste, überschlägige mündliche Beratung zu einem konkreten rechtlichen Anliegen. Sie soll dem Mandanten eine erste Orientierung über die maßgebliche Sach- und Rechtslage geben und ihm ermöglichen, über das weitere Vorgehen sowie die Erteilung eines weitergehenden Mandats zu entscheiden.
Für Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, sieht § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG vor, dass die Vergütung für ein erstes mündliches Beratungsgespräch höchstens 190,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von aktuell 19 % beträgt.
190,00 € netto · 226,10 € brutto
Einstiegsberatung 250,00 € netto
Arbeitsrechtliche und familienrechtliche Mandate beginnen bei uns regelmäßig mit einer Einstiegsberatung. Diese geht in Umfang und Inhalt über eine bloße erste Orientierung hinaus. Wir analysieren die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Aspekte des Anliegens, erörtern mögliche Handlungsoptionen und entwickeln gemeinsam mit dem Mandanten eine geeignete Strategie zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Die Einstiegsberatung umfasst – abhängig vom jeweiligen Beratungsbedarf – auch ergänzende schriftliche Informationen und Empfehlungen. Sie kann sich auf mehrere miteinander zusammenhängende rechtliche Fragen oder Sachverhalte beziehen.
250,00 € netto · 297,50 € brutto
Hinzu kommen gegebenenfalls gesetzliche Auslagen, insbesondere eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV RVG (dann 321,30 € brutto).