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zwischen Nohr Rechtsanwälte, Inhaber Rechtsanwalt Christian Nohr, Haumannplatz 20A, 45130 Essen (nachfolgend „Kanzlei“), und

[Mandant: Ihr Name und Ihre Anschrift aus dem Formular]

(nachfolgend „Mandant“). Für das Mandatsverhältnis gelten die folgenden Bedingungen. Sie werden mit der Annahme des Mandats durch die Kanzlei Vertragsbestandteil.

1. Umfang des Mandats

Der Umfang des Mandats ergibt sich aus dem konkreten Auftrag des Mandanten. Die Kanzlei schuldet eine sorgfältige anwaltliche Tätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs. Das Mandat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), geführt. Der Auftrag wird allen in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälten erteilt; jeder von ihnen ist berechtigt, die Sachbearbeitung zu übernehmen.

Zur Erhebung einer Klage, zur Einlegung von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen ist die Kanzlei nur verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat. Erhält der Mandant auf eine solche Anfrage keine Antwort, sollte er umgehend nachfragen, da bei Versäumung von Fristen rechtliche Nachteile drohen.

Ändert der Mandant den Auftrag während der Bearbeitung, berücksichtigt die Kanzlei dies im Rahmen des Möglichen. Eine dadurch veranlasste Anpassung der Vergütung bedarf einer gesonderten Vereinbarung; gesetzliche Gebührenansprüche bleiben unberührt.

2. Pflichten des Mandanten

Der Mandant unterrichtet die Kanzlei vollständig und wahrheitsgemäß über alle ihm bekannten Umstände, die für die Bearbeitung von Bedeutung sind. Die Kanzlei darf die Angaben des Mandanten grundsätzlich ohne eigene Nachprüfung zugrunde legen. Während des Mandats informiert der Mandant die Kanzlei unverzüglich über eigene Erklärungen oder Handlungen gegenüber Gerichten, Behörden, dem Gegner oder Dritten.

Der Mandant stellt alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, geordnet und vollständig in Kopie oder als PDF zur Verfügung. Änderungen von Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse teilt er unverzüglich mit. Er prüft die Schriftsätze der Kanzlei darauf, ob der Sachverhalt richtig und vollständig wiedergegeben ist, nimmt auf Aufforderung dazu Stellung und gibt sie bei Bedarf frei.

3. Vergütung und Gegenstandswert

Soweit keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren berechnen sich dann nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit (Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO).

Die Verfahrenswerte in Familiensachen richten sich insbesondere nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).

Im gerichtlichen Verfahren bestimmt sich der Wert nach den einzelnen Anträgen; das Familiengericht setzt den Verfahrenswert und den Wert eines etwaigen Vergleichs bzw. Mehrvergleichs durch Beschluss fest.

Kostenerstattungsansprüche und die im Verfahren geltend gemachten Ansprüche gegen den Gegner, die Justizkasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte tritt der Mandant in Höhe der Vergütungsansprüche der Kanzlei an diese ab; die Kanzlei ist ermächtigt, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen anzuzeigen. Die Kanzlei ist berechtigt, das Kostenfestsetzungs- bzw. Kostenausgleichsverfahren zu betreiben.

4. Rechtsschutzversicherung

Das Mandat wird unabhängig vom Bestehen oder von der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung (RSV) erteilt. Schuldner der Vergütung ist und bleibt der Mandant, auch wenn die Kanzlei die Korrespondenz mit der RSV übernimmt. Ob und in welchem Umfang die RSV Kosten erstattet, richtet sich ausschließlich nach dem Versicherungsvertrag; nicht alle Gebühren und Auslagen (z. B. Reisekosten zu auswärtigen Terminen) werden von jeder RSV übernommen. Auch eine nachträgliche Rücknahme der Deckungszusage lässt den Vergütungsanspruch der Kanzlei unberührt.

Erteilt der Mandant den Auftrag, mit der RSV zu korrespondieren, ist er damit einverstanden, dass die Kanzlei der RSV die hierfür erforderlichen mandatsbezogenen Informationen übermittelt. Die Einholung einer Deckungszusage ist eine eigene, grundsätzlich gebührenpflichtige Angelegenheit; eine einfache Deckungsanfrage rechnet die Kanzlei jedoch nicht gesondert ab. Rückfragen der RSV beantwortet der Mandant unmittelbar gegenüber seiner Versicherung.

5. Kostenvoranschlag und Aufwand

Auf Wunsch erstellt die Kanzlei eine Prognose der voraussichtlichen Kosten. Dazu teilt der Mandant mit, von welchem Ablauf (außergerichtlich und/oder gerichtlich) ausgegangen werden soll. Außergerichtlich fallen üblicherweise eine Geschäftsgebühr und bei einer Einigung eine Einigungsgebühr an, im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrens-, eine Termins- und gegebenenfalls eine Einigungsgebühr, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Wie viel Arbeitszeit ein Mandat erfordert, ist zu Beginn nicht absehbar; der Aufwand hängt auch von künftigen Ereignissen ab, auf die die Kanzlei keinen Einfluss hat.

6. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Kanzlei für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, wird auf 1.000.000,00 € je Schadensfall beschränkt (vierfache Mindestversicherungssumme, § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO); insoweit besteht Versicherungsschutz. Die Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wünscht der Mandant eine höhere Haftung, kann auf seine ausdrückliche Weisung und Kosten eine Einzelobjektversicherung abgeschlossen werden.

7. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Bei finanzieller Bedürftigkeit kommen Beratungshilfe sowie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Wünscht der Mandant einen solchen Antrag, teilt er dies der Kanzlei bitte frühzeitig mit. Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe kann mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt werden; die Anwaltskosten der Gegenseite deckt sie nicht ab. Das Gericht kann die wirtschaftlichen Verhältnisse noch bis zu vier Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens überprüfen (§ 120a ZPO) und die Bewilligung gegebenenfalls aufheben. Der Mandant muss dem Gericht dann selbst die erforderlichen Angaben und Belege vorlegen und ihm jede Anschriftenänderung sowie wesentliche Verbesserungen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.

8. Hinweis Familienrecht

In familienrechtlichen Angelegenheiten ist eine besondere Mitwirkung des Mandanten erforderlich. Die Kanzlei benötigt alle relevanten Informationen schriftlich, gerne per E-Mail. Unterlagen, Auskünfte und Belege stellt der Mandant bitte in Kopie oder als PDF zur Verfügung. Für die einzelnen familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Sorge und Umgang) werden in der Regel getrennte Handakten angelegt; bitte geben Sie deshalb stets das jeweilige Aktenzeichen an.

9. Einsatz von KI-Werkzeugen

Die Kanzlei nutzt zur Unterstützung bei Recherche, Strukturierung und sprachlicher Überarbeitung auch KI-gestützte Werkzeuge (derzeit u. a. ChatGPT und Perplexity). Ohne gesonderte Einwilligung des Mandanten geschieht dies ausschließlich mit anonymisierten Angaben, die keinen Rückschluss auf seine Person oder die Beteiligten zulassen. Eine Bearbeitung in pseudonymisierter Form erfolgt nur mit der freiwilligen, jederzeit widerruflichen Einwilligung des Mandanten. Alle Ergebnisse werden anwaltlich geprüft; automatisierte Entscheidungen finden nicht statt. Die anwaltliche Verschwiegenheit bleibt gewahrt.

Freiwillige Erklärung (unten im Formular ankreuzbar):
Ich willige ein, dass die Kanzlei Sachverhaltsangaben aus meinem Mandat in pseudonymisierter Form (ohne Namen, Anschriften und Kontaktdaten) mit KI-Werkzeugen wie ChatGPT oder Perplexity bearbeitet (siehe Mandatsbedingungen, Abschnitt „Einsatz von KI-Werkzeugen“). Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) sind davon nicht umfasst. Diese Einwilligung ist freiwillig und jederzeit für die Zukunft widerruflich.

10. Sonstiges

  • Wichtige telefonische Auskünfte und Absprachen bestätigt die Kanzlei auf Wunsch schriftlich.
  • Reisekosten fallen an, wenn ein Termin außerhalb von Essen wahrgenommen wird. Sie werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet (Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Pkw derzeit 0,42 € je gefahrenem Kilometer, Nr. 7003 VV RVG, sowie Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Die Kanzlei bewahrt die Handakten sechs Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres auf, in dem der Auftrag beendet wurde (§ 50 Abs. 1 BRAO); danach werden sie vernichtet.
  • Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzinformation für Mandanten.
  • E-Mails ordnet die Kanzlei nur zu, wenn der Absender eindeutig erkennbar ist. Bitte geben Sie in jeder Betreffzeile Ihren Namen und das Aktenzeichen an. Aus Sicherheitsgründen werden nur PDF-Anlagen geöffnet.
  • Rechnungen übermittelt die Kanzlei per E-Mail, soweit der Mandant dem zugestimmt hat (siehe Datenschutzinformation Nr. 10); andernfalls per Post.
  • Ist der Mandant Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb der Kanzleiräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. über unsere Website) geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; siehe die gesonderte Widerrufsbelehrung.
  • Für Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten besteht die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (www.s-d-r.org).
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Hiermit erteile ich

[Vollmachtgeber: Ihr Name und Ihre Anschrift aus dem Formular]

Rechtsanwalt Christian Nohr und Rechtsanwalt Dr. Lothar Beseler, Nohr Rechtsanwälte (Inhaber Rechtsanwalt Christian Nohr), Haumannplatz 20A, 45130 Essen, Vollmacht zur außergerichtlichen Interessenwahrnehmung und Vertretung

[In Sachen … ./. … wegen … – aus Ihren Angaben im Formular]

Die Vollmacht ermächtigt insbesondere

  1. zur außergerichtlichen Interessenwahrnehmung und Vertretung gegenüber dem (früheren) Ehegatten oder Lebenspartner, dem anderen Elternteil, dem Jugendamt, Behörden, Versorgungsträgern, Banken, Versicherungen und sonstigen Dritten,
  2. zu außergerichtlichen Verhandlungen aller Art,
  3. zum Abschluss eines Vergleichs oder einer sonstigen Einigung zur Vermeidung oder Beilegung eines Rechtsstreits,
  4. zur Abgabe einseitiger Willenserklärungen (z. B. Auskunfts- und Zahlungsaufforderungen, Inverzugsetzung),
  5. zur Einholung von Auskünften bei Behörden, Renten- und sonstigen Versorgungsträgern, Arbeitgebern, Banken und Versicherungen, soweit dies für Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich oder Vermögensauseinandersetzung erforderlich ist,
  6. zur Einsicht in Behörden- und Gerichtsakten,
  7. zur Entgegennahme von Zahlungen, Wertsachen und Urkunden sowie der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und Auslagen; Zahlungspflichtige werden angewiesen, Beträge an die bevollmächtigte Kanzlei auszuzahlen,
  8. die Vollmacht ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen (Untervollmacht).

Die Vollmacht wird jedem einzelnen Rechtsanwalt der Kanzlei erteilt; die Rechtsanwälte sind einzelvertretungsberechtigt.

Für die Vorlage bei Gericht oder gegenüber Dritten (§ 80 ZPO, § 174 BGB) kann die Kanzlei eine eigenhändig unterschriebene Ausfertigung dieser Vollmacht verlangen; der Vollmachtgeber übersendet sie dann unverzüglich.

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Hiermit erteile ich

[Vollmachtgeber: Ihr Name und Ihre Anschrift aus dem Formular]

Rechtsanwalt Christian Nohr und Rechtsanwalt Dr. Lothar Beseler, Nohr Rechtsanwälte (Inhaber Rechtsanwalt Christian Nohr), Haumannplatz 20A, 45130 Essen, Vollmacht zur Vertretung vor den Familiengerichten und allen sonstigen Gerichten

[In Sachen … ./. … wegen … – aus Ihren Angaben im Formular]

Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

  1. Verfahrensführung nach dem FamFG und der ZPO (u. a. §§ 11, 114 FamFG, §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Einleitung und Rücknahme von Verfahren, Anträgen und Gegenanträgen,
  2. Vertretung in Ehesachen, insbesondere im Scheidungsverfahren, einschließlich aller Folgesachen (besondere Vollmacht nach § 114 Abs. 5 FamFG), sowie in Unterhalts-, Güterrechts-, Kindschafts- (elterliche Sorge, Umgang), Versorgungsausgleichs-, Ehewohnungs- und Haushalts- sowie Gewaltschutzsachen,
  3. Vertretung im Verfahrenskostenhilfeverfahren sowie in Güte-, Schlichtungs- und Mediationsverfahren,
  4. Beilegung des Verfahrens durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis,
  5. Abgabe und Entgegennahme einseitiger Willenserklärungen.
  6. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. einstweilige Anordnung, Arrest, Kostenfestsetzung, Vollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Hinterlegung).
  7. Die Vollmacht umfasst die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Verfahrensgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge, entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
  8. Die Vollmacht wird jedem einzelnen Rechtsanwalt der Kanzlei erteilt; die Rechtsanwälte sind einzelvertretungsberechtigt.

Für die Vorlage bei Gericht oder gegenüber Dritten (§ 80 ZPO, § 174 BGB) kann die Kanzlei eine eigenhändig unterschriebene Ausfertigung dieser Vollmacht verlangen; der Vollmachtgeber übersendet sie dann unverzüglich.

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Hiermit beauftrage und bevollmächtige ich

[Mandant: Ihr Name und Ihre Anschrift aus dem Formular]

die Rechtsanwälte der Kanzlei Nohr Rechtsanwälte (Inhaber Rechtsanwalt Christian Nohr), Haumannplatz 20A, 45130 Essen (nachfolgend „Kanzlei“), ausschließlich mit einer anwaltlichen Beratung (§ 34 RVG)

[In Sachen … ./. … wegen … – aus Ihren Angaben im Formular]

1. Gegenstand: Strategische Einstiegsberatung

Gegenstand der Tätigkeit ist eine strategische Einstiegsberatung. Sie umfasst

  • eine rechtliche und strategische Analyse der Angelegenheit,
  • die Sichtung, überschlägige Prüfung und Auswertung der vom Mandanten zur Verfügung gestellten entscheidungserheblichen Unterlagen,
  • die Prüfung bestehender Ansprüche sowie rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken und
  • die Entwicklung möglicher Handlungsalternativen.

Die Einstiegsberatung umfasst einen Zeitaufwand von höchstens 45 Minuten einschließlich einer schriftlichen Zusammenfassung des Beratungsgesprächs. Die Zusammenfassung erhält der Mandant; er kann sie insbesondere zur Dokumentation der Beratungsleistung gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung verwenden. Die Einstiegsberatung bezieht sich auf das vereinbarte Beratungsgespräch und dessen schriftliche Zusammenfassung. Weitere Beratungsleistungen sowie eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung bedürfen eines gesonderten Auftrags.

2. Vergütung (Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG)

Für die strategische Einstiegsberatung vereinbaren die Parteien eine Pauschalvergütung von 250,00 € zuzüglich der Auslagenpauschale von 20,00 € (Nr. 7002 VV RVG) und der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), insgesamt 321,30 €. Die Vergütung ist nach dem Beratungsgespräch fällig. Die Pauschale von 250,00 € wird auf die Gebühren einer anschließenden Tätigkeit in derselben Angelegenheit angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).

Hinweis
Ohne diese Vereinbarung wäre die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher auf höchstens 190,00 € netto begrenzt (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Mit Ihrer Unterschrift vereinbaren Sie ausdrücklich die vorstehende Pauschalvergütung.

3. Beschränkung der Vollmacht

Die Rechtsanwälte sind nicht bevollmächtigt, im Namen des Mandanten Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen.

4. Rechtsschutzversicherung und Dokumentation

Besteht eine Rechtsschutzversicherung (RSV), kann der Mandant die Rechnung und die schriftliche Zusammenfassung bei der RSV einreichen. Die Zusammenfassung dient auch der nachvollziehbaren Dokumentation der erbrachten Beratungsleistung. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme der Rechtsanwälte mit der RSV erfolgt nur aufgrund eines gesonderten Auftrags und einer entsprechenden Ermächtigung.

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[Mandant: Ihr Name und Ihre Anschrift aus dem Formular]

Eine Rechtsschutzversicherung (RSV) ist keine Vollkaskoversicherung. Nicht alles, was sinnvoll und wünschenswert ist, wird von einer RSV übernommen. Nach den Versicherungsbedingungen (ARB) sind Sie verpflichtet, Ihre Versicherung vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände zu unterrichten, Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. Wir zeigen Ihnen stets den sichersten und erfolgversprechendsten Weg der Rechtsverfolgung auf – dieser ist nicht immer der günstigste.

Besonderheit im Familienrecht
In Familiensachen übernimmt eine RSV in der Regel nur eine Beratung (Beratungsrechtsschutz im Familienrecht), nicht aber die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung – etwa im Scheidungs-, Unterhalts-, Zugewinn- oder Sorgerechtsverfahren. Die Kosten der Vertretung tragen Sie deshalb in aller Regel selbst, sofern nicht Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

Versicherungsschutz besteht regelmäßig nur, wenn der Rechtsschutzfall (der behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten) nach Versicherungsbeginn und nach Ablauf einer etwaigen Wartezeit (häufig drei Monate) eingetreten ist.

Auf Wunsch und in Ihrem Auftrag stellen wir bei Ihrer RSV eine einfache Deckungsanfrage (in Familiensachen regelmäßig für die Beratung). Die einfache Deckungsanfrage ist eine kostenlose Serviceleistung unserer Kanzlei. Hat die RSV Rückfragen, klären Sie diese als Versicherungsnehmer bitte unmittelbar mit Ihrer Versicherung; ein versicherungsrechtliches Mandat übernehmen wir insoweit nicht.

Ob und in welchem Umfang Ihre RSV Deckungsschutz erteilt, bleibt abzuwarten. Den von der RSV nicht übernommenen Anteil der Kosten tragen Sie selbst. Bei einer eingeschränkten Deckungszusage oder einer Ablehnung empfehlen wir Ihnen, persönlich Kontakt mit Ihrer RSV aufzunehmen.

Gibt es Probleme mit Ihrer RSV, unterstützen wir Sie gerne bei der Einleitung eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens beim Versicherungsombudsmann (www.versicherungsombudsmann.de).

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Mit dieser Information kommen wir unserer Pflicht nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen eines Mandats zu informieren.

1. Verantwortlicher

Rechtsanwalt Christian Nohr, Nohr Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht, Haumannplatz 20A, 45130 Essen, Telefon 0201 75 44 75, E-Mail nohr@kanzlei-nohr.de.

2. Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG) nicht vorliegen. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.

3. Welche Daten wir verarbeiten

Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, verarbeiten wir insbesondere:

  • Anrede, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adresse,
  • Angaben zu Ihrem Arbeitgeber bzw. Arbeitsverhältnis, Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie Ihrer Bankverbindung,
  • Familienstand, Unterhaltspflichten, Angaben zu Kindern und weiteren Beteiligten,
  • Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie im Rahmen von Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe,
  • Angaben aus dem Mandanten-Aufnahmebogen und alle weiteren Informationen und Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen und die zur Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlich sind,
  • soweit für das Mandat erforderlich, besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), z. B. Gesundheitsdaten oder – im Arbeitsrecht – Angaben zu Schwerbehinderung, Gleichstellung oder Gewerkschaftszugehörigkeit.

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Wir verarbeiten Ihre Daten, um Sie als Mandanten zu identifizieren, Sie anwaltlich zu beraten und zu vertreten, mit Ihnen, der Gegenseite, Gerichten, Behörden und gegebenenfalls Ihrer Rechtsschutzversicherung zu korrespondieren, unsere Leistungen abzurechnen und etwaige Haftungsansprüche abzuwickeln.

  • Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO: Durchführung des Mandatsvertrags und vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage,
  • Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO: Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten nach der BRAO, steuerrechtliche Pflichten, Pflichten nach dem Geldwäschegesetz),
  • Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO: Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen,
  • Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,
  • Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO: soweit Sie uns eine freiwillige Einwilligung erteilt haben (z. B. zur Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail oder zur Nutzung von KI-Werkzeugen mit pseudonymisierten Daten).

5. Empfänger

Soweit es für das Mandat erforderlich ist, übermitteln wir Ihre Daten an Gerichte, Behörden, die Gegenseite und deren Vertreter, Ihre Rechtsschutzversicherung (nur in Ihrem Auftrag), Sachverständige, Dolmetscher und Gerichtsvollzieher. Für die Buchhaltung kann eine Übermittlung an unseren Steuerberater erfolgen. Daneben setzen wir sorgfältig ausgewählte Dienstleister ein (z. B. für Kanzleisoftware, E-Mail, Hosting dieser Website und IT-Betreuung), die als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) an unsere Weisungen und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (§ 43e BRAO). Dem Anwaltsgeheimnis unterliegende Informationen geben wir im Übrigen nur in Absprache mit Ihnen weiter.

6. Übermittlung in Drittländer

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahme: KI-Werkzeuge nutzen wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung nur mit anonymisierten Angaben. Haben Sie in die Bearbeitung pseudonymisierter Angaben eingewilligt, kann dabei eine Verarbeitung durch Anbieter mit Sitz in den USA erfolgen; diese erfolgt nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework) oder geeigneter Garantien (Art. 45, 46 DSGVO).

7. Speicherdauer

Ihre Daten speichern wir für die Dauer des Mandats und danach für die Dauer der berufsrechtlichen Aufbewahrungspflicht für Handakten von sechs Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde (§ 50 Abs. 1 BRAO). Abrechnungsrelevante Unterlagen bewahren wir nach den steuerrechtlichen Vorschriften auf: Buchungsbelege acht Jahre, sonstige steuerlich relevante Aufzeichnungen bis zu zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Anschließend werden die Daten gelöscht, sofern Sie nicht in eine längere Speicherung eingewilligt haben.

8. Pflicht zur Bereitstellung

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist für die Mandatsbearbeitung erforderlich. Ohne diese Daten können wir das Mandat nicht oder nicht vollständig übernehmen. Freiwillige Einwilligungen können Sie verweigern, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen.

9. Online-Formulare und Online-Unterschrift

Füllen Sie Formulare auf unserer Website aus oder unterschreiben Sie Mandatsunterlagen online, werden Ihre Angaben verschlüsselt (TLS) übertragen, auf dem Server unseres Hosting-Dienstleisters in Deutschland gespeichert und per E-Mail an die Kanzlei übermittelt. Sie erhalten eine Kopie der unterschriebenen Unterlagen an Ihre E-Mail-Adresse. Zum Nachweis der Unterschrift speichern wir Zeitpunkt, verwendeten Browser und einen gekürzten Hashwert Ihrer IP-Adresse (pseudonymisiert). Nach Übernahme in unsere Akte werden die Daten vom Webserver gelöscht.

10. Kommunikation per E-Mail

Unverschlüsselte E-Mails können auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen oder verändert werden. Wir kommunizieren mit Ihnen per unverschlüsselter E-Mail nur, wenn Sie dem zustimmen oder diesen Weg selbst wählen (§ 2 Abs. 2 BORA). Sie können dem jederzeit widersprechen; wir nutzen dann andere Kommunikationswege.

11. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Rechte können eingeschränkt sein, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder das Berufsgeheimnis entgegenstehen (§ 29 BDSG).

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Soweit wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch einlegen. Eine formlose Mitteilung an nohr@kanzlei-nohr.de genügt.

Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, www.ldi.nrw.de.

12. Automatisierte Entscheidungen

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt.

Freiwillige Erklärung (unten im Formular ankreuzbar):
Ich bin einverstanden, dass die Kanzlei mit mir auch per unverschlüsselter E-Mail kommuniziert und mir Schriftstücke und Rechnungen auf diesem Weg übersendet. Die Risiken unverschlüsselter E-Mails sind mir bekannt (siehe Datenschutzinformation Nr. 10). Ich kann dies jederzeit widerrufen.
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Sind Sie Verbraucher und schließen Sie den Vertrag mit uns außerhalb unserer Kanzleiräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. über unsere Website, per E-Mail oder Telefon), steht Ihnen das folgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nohr Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Christian Nohr, Haumannplatz 20A, 45130 Essen, Telefon 0201 75 44 75, E-Mail nohr@kanzlei-nohr.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://fachanwalt-arbeitsrecht-nrw.de/widerruf.php („Vertrag widerrufen“) ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

Ausdrückliches Verlangen auf Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist

Freiwillige Erklärung (unten im Formular ankreuzbar):
Ich verlange ausdrücklich, dass die Kanzlei vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Tätigkeit beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen habe und dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Kanzlei die Leistung vollständig erbracht hat.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Nohr Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Christian Nohr, Haumannplatz 20A, 45130 Essen, E-Mail nohr@kanzlei-nohr.de:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

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3 Freiwillige Erklärungen

Diese Erklärungen sind freiwillig. Sie können sie auch später erteilen oder jederzeit widerrufen.

4 Unterschrift
Bitte hier unterschreiben – mit der Maus oder dem Finger
✕ Unterschrift · 02.11.2026
Für Vollmachten kann in Einzelfällen zusätzlich das Original mit handschriftlicher Unterschrift nötig sein (z. B. § 174 BGB, § 80 ZPO). Dann melden wir uns bei Ihnen.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung und in der Datenschutzinformation für Mandanten.

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