Anwalt für Arbeitsrecht in Essen

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen ist die Kanzlei Nohr Rechtsanwälte seit ihrer Gründung im Jahr 1996 auf allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig. Unsere Rechtsanwälte bearbeiten schwerpunktmäßig arbeitsrechtliche Mandate. Zu unseren Mandanten gehören Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte sowie Geschäftsführer aus allen Industrie- und Dienstleistungsbereichen. Unsere Kanzlei genießt über die Grenzen des Ruhrgebietes hinaus einen ausgezeichneten Ruf als problemlösungsorientierter Dienstleister. Im Juve-Handbuch der Wirtschaftsanwälte werden wir seit Jahren als Arbeitsrechtler auf der Arbeitnehmerseite besonders empfohlen. Tageszeitungen und Fernsehsender berichten über unsere Tätigkeiten. Wir werden von den Medien regelmäßig auch als Interviewpartner angefragt. Wir vertreten unsere Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Anwalt für Arbeitsrecht in Essen
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen
Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen

Unsere jahrelange Berufserfahrung, die Nutzung der großen Rechtsprechungsdatenbanken Juris und Beck-online, unsere strategische und zielorientierte Arbeitsweise sowie unsere fallbezogene Argumentation sind die notwendigen Voraussetzungen, um Ihr Recht erfolgreich durchzusetzen.

Gemeinsam mit unseren Mandanten stimmen wir bei Mandatsbeginn die Strategie ab und überlegen uns, wie wir Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen und/oder  unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren können. Durch die juristischen Fachdatenbanken haben wir Zugriff auf die wesentlichen Urteile, die in den letzten Jahrzehnten veröffentlicht wurden. Ferner können wir in den Datenbanken Fachzeitschriften, Kommentare und Literatur auswerten. So lassen sich Prozesssituationen und gerichtliche Entscheidungen leichter vorhersehen und unliebsame Überraschungen möglichst vermeiden.

Ihre Vorteile

  • Beratung durch spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Mehr als 10.000 betreute Fälle im Arbeitsrecht seit 1996
  • Zuverlässige Ersteinschätzung Ihres Falles dank langjähriger Erfahrung
  • Vertretung von Arbeitnehmern, Fach- und Führungskräften und Geschäftsführern
  • Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht
  • Erprobte Erfolgsstrategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Jederzeit kurzfristige Termine

Rufen Sie uns an

0201 75 44 75

Unsere Bürozeiten

Montag bis Donnerstag

09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Gut vorbereitet zum Erstberatungsgespräch beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Damit wir die Zeit für Ihre persönliche Erstberatung so effizient wie möglich gestalten können, stellen wir Ihnen eine Checkliste zum Anwaltsgespräch und unseren Aufnahmebogen für Arbeitsrecht zur Verfügung.


Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Kündigung

Jede Kündigung ist für einen Arbeitnehmer erst einmal ein Schock. Wir erläutern Ihnen, wie Sie die Kündigung bekämpfen bzw. eine möglichst hohe Abfindung erzielen können.

Mobbing & Bossing

Psychoterror am Arbeitsplatz macht vielen Arbeitnehmern zu schaffen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen können und mit welchen Klageanträgen Sie sich gerichtlich zur Wehr setzen können. Mobbing muss keiner ertragen. Ihr Schutzengel hat Jura studiert.

Aufhebungsvertrag

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann sehr gefährlich sein. Es drohen sozialversicherungsrechtliche Nachteile, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld und auch steuerrechtliche Nachteile. Wir zeigen Ihnen, wie sich diese negativen Folgen vermeiden lassen.

Befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Arbeitsverträge sind für Arbeitnehmer ärgerlich und problematisch, da das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung endet. Allerdings gibt es viele Gründe, warum die Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam sein kann. Verstöße gegen die Schriftform, fehlerhafte Vertragsverlängerungen, das Fehlen von Sachgründen und Kettenbefristungen sind Beispiele, die zur Unwirksamkeit der Befristung und zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz führen können. Wir überprüfen die Befristung und sagen Ihnen, ob eine Entfristungsklage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Bonusvereinbarungen

Häufig führen Bonusvereinbarungen zu Konflikten, wenn das Arbeitsverhältnis gestört oder gekündigt ist. Dann stellt sich die Frage, ob die Bonusvereinbarung und die darin enthaltenen Ziele wirksam vereinbart wurden, ob die Ziele erfüllt wurden, ob die Ziele realistisch waren, ob eine Freistellung oder Kündigung zu einem Verlust von Bonusansprüchen führt oder ob der Arbeitgeber die Zielerfüllung durch bestimmte Maßnahmen vereitelt hat. Diese Fragestellungen beschäftigen uns in den letzten Jahren immer häufiger. Neue Urteile schaffen mittlerweile Klarheit und Rechtssicherheit.

Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen führen häufig zu Streitigkeiten. Dann stellt sich die Frage, ob die Ziele rechtzeitig, wirksam und realistisch vereinbart wurden. Meist diskutieren die Arbeitsvertragsparteien darüber, ob der Arbeitnehmer die persönlichen und wirtschaftlichen Ziele erfüllt hat und ob der Arbeitgeber durch Rückstellungen oder personelle Maßnahmen die Zielerfüllung vereitelt oder negativ beeinflusst hat.

Altersteilzeitvereinbarungen

Zum Ende der beruflichen Laufbahn entsteht häufig der Wunsch, mit einem Altersteilzeitvertrag das Arbeitsverhältnis zu beenden, um dann ohne Abzüge die gesetzliche Rente in Anspruch zu nehmen. Hier gibt es erheblichen Beratungsbedarf, wenn es während der Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarung zu Störfällen durch Krankheit oder Insolvenz kommt. Wir gestalten und überprüfen Altersteilzeitverträge.

Abfindung

Bei der Verhandlung einer Abfindung müssen steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beachtet werden, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Natürlich kommt es in erster Linie auf das Verhandlungsgeschick eines Anwaltes an, der für seinen Mandanten eine möglichst hohe Abfindung erzielen soll. Dann muss die Entlassungsentschädigung so gestaltet werden, dass die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung beachtet werden und dass die Agentur für Arbeit die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld anrechnet. Zu beachten ist auch, dass Abfindungszahlungen im Falle einer Scheidung beim Zugewinn oder Unterhalt zu berücksichtigen ist. Hier besteht erheblicher Beratungsbedarf.

Versetzung

Unter Versetzung versteht man die einseitige Änderung des Arbeits- und Aufgabenbereichs. Es gibt eine Vielzahl von Regeln, die ein Arbeitgeber bei einer Versetzung zu berücksichtigen hat. Er muss sein Ermessen ordnungsgemäß und nachvollziehbar ausüben, er muss familiäre Belange des Arbeitnehmers, etwaige Behinderungen und krankheitsbedingte Einschränkungen berücksichtigen. Die Wirksamkeit einer Versetzung kann von den Arbeitsgerichten überprüft werden.

Weitere Beratungsfelder beim Anwalt für Arbeitsrecht in Essen

  • Abmahnungen
  • Arbeitszeugnis
  • Betriebsrat
  • Elternzeit
  • Geschäftsführer
  • Krankheit
  • Kurzarbeit
  • Dienstwagen
  • Rückzahlungsvereinbarung
  • Lohn & Gehalt
  • Mindestlohn
  • Mutterschutz
  • Teilzeitarbeit
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Wettbewerbsverbote
  • Vertragsstrafen
  • Outplacement

Über Nohr Rechtsanwälte – Anwälte für Arbeitsrecht in Essen

Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht genießt über die Grenzen des Ruhrgebietes hinaus einen ausgezeichneten Ruf als problemlösungsorientierter Dienstleister. Tageszeitungen und Fernsehsender berichten über unsere Tätigkeiten. Wir werden von den Medien regelmäßig auch als Interviewpartner und Experten angefragt.