Anwalt für Familienrecht in Essen

Als Anwalt für Familienrecht in Essen suchen wir für Sie schnelle, vernünftige und wirtschaftlich interessante Lösungen. Wir geben Ihnen praktische Hinweise und Tipps zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. Abwehr von unberechtigten Gegenforderungen. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer so kurz wie möglich zu halten, Ihre Nerven und Ihr Budget zu schonen und die Verfahren zielorientiert und erfolgreich abzuschließen.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht beraten wir unsere Mandanten regelmäßig schon im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens. Während des Trennungsjahres kann man durch strategische Entscheidungen die Ausgangssituation im späteren Scheidungsverfahren aktiv gestalten, um später Ihre Interessen erfolgreich durchsetzen zu können. Wir klären mit Ihnen, welche Ziele Sie im Scheidungsverfahren verfolgen wollen, wo ihrerseits Kompromissbereitschaft besteht und überlegen auch, wie wir unberechtigte Forderungen der Gegenseite abwehren können.

Anwalt für Familienrecht in Essen
Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen
Kanzlei für Familienrecht in Essen

Im Grunde geht es auch in einem Scheidungsverfahren darum, miteinander zu verhandeln und sachgerechte Lösungen zu erzielen. Je mehr Themen Sie im Vorfeld außergerichtlich klären können, desto entspannter und kostengünstiger wird Ihre Scheidung. Mit guter Planung und einer strategischen Herangehensweise lassen sich viele unerfreuliche Erfahrungen vor dem Familiengericht vermeiden. Mit unseren erprobten Verhandlungsstrategien wollen wir Ihr Scheidungsverfahren erfolgreich gestalten und bestmögliche Ergebnisse erzielen.

Ihre Vorteile

  • Beratung durch spezialisierten Anwalt für Familienrecht
  • Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Familienrecht (120 Zeitstunden)
  • Zuverlässige Ersteinschätzung Ihres Falles dank Spezialisierung
  • Erfolgreiche Interessenwahrnehmung ohne Stress
  • Jederzeit auch kurzfristige Termine möglich

Rufen Sie uns an

0201 75 44 75

Unsere Bürozeiten

Montag bis Donnerstag

09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Gut vorbereitet zum Erstberatungstermin Familienrecht

Damit wir die Zeit für Ihre persönliche Erstberatung so effizient wie möglich gestalten können, stellen wir Ihnen eine Checkliste zum Anwaltsgespräch und unseren Aufnahmebogen für Familienrecht zur Verfügung.


Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Trennung

Am Anfang eines jeden Scheidungsverfahrens steht das Trennungsjahr. Wir sagen Ihnen, was Sie in dieser Zeit beachten müssen, welche Fehler Sie tunlichst vermeiden sollten und was Sie bereits im Trennungsjahr regeln können (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Wohnung, Bankkonto, Steuerklasse u. a.)

Scheidung

Sobald die Voraussetzungen für die Durchführung des Scheidungsverfahrens vorliegen, reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
Wir konzentrieren uns im gerichtlichen Verfahren auf die wesentlichen Aspekte (Scheidung und Versorgungsausgleich). Die anderen Aspekte wie Unterhalt, Hausrat, Zugewinn und Sorgerecht sollten möglichst außergerichtlich und einvernehmlich geregelt werden. Das kann mithilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen.
Aus unserer Sicht ist ein gerichtliches Verfahren im Scheidungsverbund regelmäßig nicht sinnvoll. Dadurch verhärten sich die Fronten, einvernehmliche Lösungen werden erschwert und die Verfahren dauern unnötig lange.

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein Ehevertrag ist häufig sinnvoll und hilft dabei, die wechselseitigen Interessen abzusichern und spätere Konflikte und Enttäuschungen zu vermeiden. Ein Ehevertrag kann das gesetzliche Ehegüterrecht und Scheidungsfolgenrecht im Interesse der Ehepartner modifizieren und verschafft der Ehe ein eigenes Recht. Es gibt maßgeschneiderte Eheverträge, die Ihr Leben absichern können.
Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner potenzielle Konfliktfelder im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens einvernehmlich und verbindlich regeln.

Zugewinnausgleich

Beim Zugewinnausgleich geht es regelmäßig um viel Geld. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist meist komplex und zeitaufwendig. Anfangsvermögen, Endvermögen, Erbschaften und Schenkungen müssen ermittelt und richtig bewertet werden. In Unternehmerehen muss häufig auch die Firma bewertet werden. Hier verschenkt so mancher Ehepartner viel Geld.

Versorgungsausgleich

Zwingender Bestandteil eines Scheidungsverfahrens ist der Versorgungsausgleich. Auskünfte bei den gesetzlichen Rentenversicherungen, privaten Rentenversicherungen und betrieblichen Rentenversicherungen müssen auf beiden Seiten eingeholt, geprüft und bewertet werden.

Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt

Streitpunkt bei Scheidungen ist häufig der Unterhalt. Es geht um Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Altersvorsorgeunterhalt und natürlich um Kindesunterhalt. Hier kommt es darauf an, dass häufig verschleierte Einkommen des Ehepartners aufzudecken und berechtigte Unterhaltsforderungen durchzusetzen.

Umgangsrecht und Sorgerecht

Bei gemeinsamen Kindern muss meist auch das Sorgerecht und Umgangsrecht geregelt werden. Hier orientieren wir uns an den üblichen familiengerichtlichen Leitplanken und sorgen dafür, dass die gemeinsamen Kinder unter der Scheidung nicht so stark leiden und den Kontakt zu beiden Elternteilen behalten. Kinder im Scheidungsverfahren zu instrumentalisieren bzw. als Druckmittel zu benutzen, das machen wir nicht mit. Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht haben sich ausschließlich am Kindeswohl zu orientieren.

Vaterschaftsfeststellung

Wir beschäftigen uns auch mit der Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung. Es gibt Fälle, in denen der gesetzliche Vater nicht der leibliche Vater eines Kindes ist. Die sich daraus ergebenden Probleme lösen wir konsequent und zielorientiert.

Elternunterhalt

Reicht die Rente der Eltern für die Unterbringung in einem Pflegeheim nicht aus, wird häufig ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt. Die Sozialhilfeträger kommen dann auf die Kinder zu und wollen dort Rückgriff nehmen. Die Behörden prüfen dann, ob Schenkungen aus der Vergangenheit zurückgefordert werden können oder ob Elternunterhalt gemäß § 1601 BGB geschuldet wird. Wir beraten Sie gerne und führen auch den Schriftverkehr mit den Sozialhifeträgern.

Was macht ein Anwalt für Familienrecht in Essen sonst noch?

  • Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung
  • Scheidung
  • Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
  • Regelungen zum Umgangsrecht
  • Regelungen zum Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Unterhaltsvorschuss
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft


Über Nohr Rechtsanwälte – Anwälte für Familienrecht in Essen

Als Anwalt für Familienrecht in Essen gehen wir neue Wege, indem wir die Methode des sachbezogenen Verhandelns nach dem Harvard-Konzept nutzen. Sachbezogenes Verhandeln ist hart in der Sache, aber weich gegenüber den Menschen. Die Methode benutzt keine Tricks und kein Imponiergehabe. Sachbezogenes Verhandeln zeigt Ihnen, wie Sie erreichen, worauf Sie einen Anspruch haben und wie Sie dabei dennoch nicht grob vorgehen. Es ermöglicht Ihnen ein faires Verhalten und schützt Sie gegen denjenigen, der Ihre Fairness ausnutzen will. Ehepartner können diese Methode im Scheidungsverfahren sehr gut anwenden. Sie können auch in diesen schwierigen, hochemotionalen Zeiten durch strategische Überlegungen selber etwas dafür tun, dass Sie später nicht das Gefühl haben, das Opfer eines Rosenkrieges geworden zu sein. Grundsätzlich versuchen wir, die meisten Probleme unserer Mandanten zeitnah und außergerichtlich zu lösen. Je länger ein familiengerichtliches Verfahren dauert, umso schwieriger wird es für einen Scheidungsanwalt, eine einvernehmliche und konstruktive Lösung zu erarbeiten. Oft werden Einigungsmöglichkeiten durch eine Flut von wechselseitigen Vorwürfen und Unmengen von Papier und Schriftsätzen erschwert.