Oberhausen – Am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Oberhausen: Es klagt Delia U. (51), die als Kassiererin im Bayern-Fanshop im Centro Oberhausen arbeitet. Sie will nicht erkannt werden, denn das, was sie ihrem Arbeitgeber vorwirft, ist durchaus pikant…

Beim Anziehen ihrer Dienstkleidung (rot-weißes Trikot) im Sozial- und Lagerraum hinter dem Fan-Shop sei sie gefilmt worden. Delia U. zu BILD: „Ich war überrascht, es gab keine Benachrichtigung über die Kameras. Das ist ein Vertrauensbruch!”

Ihr Anwalt Christian Nohr (50) fügt hinzu: „Dieser Raum ist zum Umkleiden genutzt worden, die Frauen waren auch leicht bekleidet zu sehen.” Seine Mandantin will 15 000 Euro Schadensersatz von der Bayern München FanShop AG – für den Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte.

Die Bayern sehen das anders: Der Raum sei auch Lager für Waren, der Blickwinkel der Kameras sei darauf begrenzt und auf einen dort stehenden Tresor. Jedes Jahr würden dem FC Bayern 20 000 Euro Schaden durch Diebstahl von Fan-Artikeln entstehen. Die Mitarbeiter könnten doch auch die Umkleiden im Fanshop zum Umziehen nutzen.

Richterin Barbara Rolfs (54) folgte in ihrem Urteil dieser Argumentation: „Es ist kein Sozialraum, sondern ein Lager mit Ware. Das Interesse am Überwachen des Lagers ist höher als das Interesse der Klägerin.”

Delia U. scheiterte mit ihrer Klage – doch es geht in die Verlängerung. Nohr: „Da stehen Stühle und ein Tisch, eine Kaffeemaschine, es gibt Wasser. Das ist ganz klar ein Pausenraum, in dem nicht gefilmt werden darf. Wir ziehen vor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf!”

J. ANTKOWIAK UND T. KINDEL 25.02.2016
BILD