Wende im Kündigungsstreit zwischen Wallberg-Mitarbeitern und Sternekoch Nelson Müller: Mehrere gekündigte Beschäftigte gehen nun juristisch auch gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber – die Wallberg Gastronomie und Catering GmbH – vor. Hinter dieser verbirgt sich die Firmengruppe des Unternehmers Klaus Wolff, die das Restaurant in der Philharmonie bis September 2014 betrieben hatte. Anschließend war Nelson Müller in den Pachtvertrag eingestiegen. Arbeitsrechts-Anwalt Christian Nohr vertritt acht Wallberg-Mitarbeiter und ist der Meinung: Das für einen Betriebsübergang notwendige Unterrichtungsschreiben, das Wolff seinen rund 70 Mitarbeitern damals geschickt hatte, sei „grob fehlerhaft“. Seine Mandanten haben dem Betriebsübergang auf die Nelson Müller Philharmonie GmbH&Co.KG daher widersprochen. Damit ist Wolff nach Auffassung Nohrs weiterhin der Arbeitgeber und müsste die Löhne der Wallberg-Mitarbeiter zahlen. Eine Sprecherin der Wolff-Gruppe sprach gestern von „juristisch falschen Behauptungen“. Sie sagte: „Wir lassen uns da nicht mit hineinziehen.“ Derzeit gehen 20 ehemalige Wallberg-Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigungen vor, die ihnen Müller zum 31. März ausgesprochen hatte, nachdem er aus dem Wallberg-Pachtvertrag wieder ausgestiegen war.

Janet Lindgens – 25.04.2015
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