Unsere Strategie

Aus Forschung und Lehre ist bekannt, dass deutsche Juristen eher auf der Basis der Gesetze argumentieren, während amerikanische Anwälte einschlägige Urteile und Präzedenzfälle in den Vordergrund stellen. Wir sind der Auffassung, dass eine Mischung aus beiden Ansätzen der Schlüssel zum Erfolg ist. Kenntnis von Gesetz und Recht sowie eine fallbezogene Argumentation (case-law) sind für uns notwendige Voraussetzungen, um Ihr Recht erfolgreich durchzusetzen.

Gerade die fallbezogene Argumentation zeigt dem Richter, wie in vergleichbaren Fällen andere Gerichte entschieden haben. Hierzu nutzen wir die großen Rechtsprechungsdatenbanken juris und beck-online. Richterliche Entscheidungen sind leider auch subjektiv geprägt. Dies muss man wissen, wenn man vor Gericht zieht. Gemeinsam mit unseren Mandanten stimmen wir vor Prozessbeginn die Strategie ab, damit es am Ende nicht heißt: „Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand.“ Mit dieser Vorgehensweise lassen sich Prozesssituationen und Entscheidungen leichter vorhersehen und unliebsame Überraschungen möglichst vermeiden.